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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2020 - L 1 R 403/18   

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https://dejure.org/2020,77231
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2020 - L 1 R 403/18 (https://dejure.org/2020,77231)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.11.2020 - L 1 R 403/18 (https://dejure.org/2020,77231)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. November 2020 - L 1 R 403/18 (https://dejure.org/2020,77231)
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  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2020 - L 1 R 403/18
    Betriebsunübliche Bedingungen hat das Bundessozialgericht beispielsweise bei einer Vollzeittätigkeit und dem Erfordernis, zwei zusätzliche Arbeitspausen von jeweils 15 Minuten einzulegen, anerkannt (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 136; zur Übertragbarkeit der in der früheren Rechtsprechung anerkannten Katalogfälle auf die die aktuelle Rechtslage zuletzt BSG, Urteil vom 11. Dezember 2019, Az.: B 13 R 7/18 R).

    Darüber hinaus können aber auch mehrere Leistungseinschränkungen, die sich auf Grund ihres Zusammentreffens insgesamt "ungewöhnlich" auswirken, zu einer Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen führen, wenn die Chance, einen Arbeitsplatz ausfüllen zu können, ebenso stark reduziert erscheint (zum Ganzen BSG, Urteil vom 11. Dezember 2019, Az.: B 13 R 7/18 R).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.08.2012 - L 16 R 698/09

    Rente wegen Erwerbsminderung - Berufsunfähigkeit - Krankenpflegehelferin -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2020 - L 1 R 403/18
    Überdies ist insbesondere im öffentlichen Dienst zu beachten, dass Kurzpausen von weniger als 15 Minuten alle zwei Stunden nicht als Arbeitszeit verkürzende Pausen gelten, weshalb beispielsweise stündliche Toilettengänge von ca. 5 Minuten daher nicht als betriebsunübliche Arbeitsunterbrechungen anzusehen sind (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. August 2012, Az.: L 16 R 698/09, mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2020 - L 1 R 403/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist eine schwere spezifische Leistungsbehinderung eine schwerwiegende Behinderung, die bereits allein ein weites Feld an Einsatzmöglichkeiten versperrt (BSG, Urteil vom 9. Mai 2012, Az.: B 5 R 68/11 R).
  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 47/90

    Verweisbarkeit bei der Feststellung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, objektive

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2020 - L 1 R 403/18
    Demzufolge liegt eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen vor, wenn (mindestens) zwei Leistungseinschränkungen bestehen, die ihrer Art bzw. Schwere nach (z. B. Wechselrhythmus in 20 bis 30 Minuten mit einigen Minuten dauerndem Wechsel; keine schnellen Arm- und Handbewegungen (vgl. z. B. BSG, Urteil vom 28. August 1991, Az.: 13/5 RJ 47/90) jeweils für sich genommen schon eine erhebliche Einschränkung auf dem Arbeitsmarkt mit sich bringen.
  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 73/90

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2020 - L 1 R 403/18
    Gemäß der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10) ist derjenige Versicherte erwerbsunfähig, der nicht täglich viermal eine Wegstrecke von mehr als 500 Meter innerhalb von weniger als 20 Minuten zu Fuß zurücklegen kann.
  • BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 65/97 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - Zuschneiderin - Amtsermittlungspflicht -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2020 - L 1 R 403/18
    Die Einschränkung der Einsatzmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt muss grundsätzlich über diejenige hinausgehen, die sich bereits durch die Beschränkung auf körperlich leichte Tätigkeiten ergibt (ständige Rechtsprechung, z. B. BSG, Urteil vom 14. Juli 1999, Az.: B 13 RJ 65/97 R).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.04.2015 - L 1 R 136/12

    Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - betriebsunübliche Pausen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2020 - L 1 R 403/18
    Hinzu kommt, dass Arbeitnehmern über die nach dem Arbeitszeitgesetz vorgeschriebenen Pausen hinaus in gewissem Umfang auch noch sogenannte Verteilzeiten zugestanden werden (Zeiten z. B. zur Erholung und Entspannung außerhalb der Pausen, für den Weg vom Zeiterfassungsgerät zum Arbeitsplatz, das Vorbereiten beziehungsweise Aufräumen des Arbeitsplatzes, den Gang zur Toilette, Unterbrechungen durch Störungen durch Dritte usw.) (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. April 2015, Az.: L 1 R 136/12, Bayerisches LSG, Urteil vom 9. April 2013, Az.: L 13 R 459/12).
  • LSG Bayern, 09.04.2013 - L 13 R 459/12

    Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Rente wegen Erwerbsminderung.

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2020 - L 1 R 403/18
    Hinzu kommt, dass Arbeitnehmern über die nach dem Arbeitszeitgesetz vorgeschriebenen Pausen hinaus in gewissem Umfang auch noch sogenannte Verteilzeiten zugestanden werden (Zeiten z. B. zur Erholung und Entspannung außerhalb der Pausen, für den Weg vom Zeiterfassungsgerät zum Arbeitsplatz, das Vorbereiten beziehungsweise Aufräumen des Arbeitsplatzes, den Gang zur Toilette, Unterbrechungen durch Störungen durch Dritte usw.) (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. April 2015, Az.: L 1 R 136/12, Bayerisches LSG, Urteil vom 9. April 2013, Az.: L 13 R 459/12).
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